Bürgerstiftung Gütersloh.
Von Bürgern – Für Bürger.

Förderantrag

Jetzt wird es – einmal kurz – formell. Wir zitieren aus unserer Satzung, damit Sie unsere Arbeitsweise besser verstehen:
"Die Bürgerstiftung Gütersloh ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Förderung (...) sozialer und kultureller Belange in der Region Gütersloh. Die Bürgerstiftung will solche Vorhaben im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung' fördern, die im Interesse der Stadt und ihrer Bürger liegen und nicht zu den regulären Aufgaben der Kommunalverwaltung gehören."

Ob wir ein Projekt fördern können und dürfen, ist von einigen Kriterien abhängig. Je mehr der folgenden Aspekte auf Ihr geplantes Projekt zutreffen, umso wahrscheinlicher ist eine Förderung.

 

Ein Projekt kann z. B. gefördert werden, wenn es ...

  • Modell- und Vorbild-Charakter hat, 
  • verallgemeinerungsfähig ist,
  • zur gesellschaftlichen Entwicklung in Gütersloh beiträgt,
  • lokal betrieben und geführt wird,
  • Minderheiten und benachteiligte Gruppen einbezieht,
  • ganz oder überwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeitern arbeitet,
  • Hilfe zur Selbsthilfe gibt. 

 

Schauen Sie sich doch unseren Förderantrag genauer an, wir helfen Ihnen auch gerne weiter: