Bürgerstiftung Gütersloh.
Von Bürgern – Für Bürger.

BürgerKolleg! Berichte und Kassenprüfung

Zu den Pflichten des Vorstands gehört die Dokumentation von und Berichterstattungüber s eine Tätigkeiten im Verein und seiner Einnahmen, Ausgaben und
Vermögenswerte. Dies ist eine gesetzliche und in der Regel auch satzungsmäßige Pflicht des Vorstands. Da die Mitglieder die Tätigkeiten nicht umfassend prüfen
können, sind Sie sind auf die Berichte des Vorstands und die Prüfungstätigkeiten der Kassenprüfer angewiesen. Allerdings ist oftmals nichts geregelt, was, wann und wie
die Kassenprüfer zu prüfen haben und welche Rechte und Pflichten sie haben. Auch sind sich die Kassenprüfer oft nicht darüb er im Klaren, dass sie Haftungsrisiken
eingehen, wenn sie falsch prüfen. Erfahren Sie in diesem Seminar, welche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße
Berichterstattung und Kassenprüfung er forderlich ist.


Referentin: Birgit Meier Anwey, Steuerberaterin Dipl.Kauffrau

Anmeldungen sind möglich per Mail:
buergerkolleg@buergerstiftung-guetersloh.de

Telefonisch:
05241-971380 oder

Online-Formular:
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