Sie möchten sich engagieren?
Dann können Sie spenden auf das Konto für das
"Engagement für Flüchtlinge" bei der
Bürgerstiftung Gütersloh
IBAN: DE05 4785 0065 0000 0359 32
Oder sie werden als Institution, Initiative jeglicher Rechtsform oder auch als Einzelperson mit einem Hilfsprojekt aktiv und lassen es durch die Bürgerstiftung fördern. Über die Vergabe der Fördermittel wird kurzfristig entschieden. Es können sowohl Sach- als auch Honorarmittel bis zu 2.500 Euro beantragt werden.
Nicht gemeinnützig anerkannte Initiativen oder Personen benötigen dafür ein Referenzschreiben einer gemeinnützig anerkannten Einrichtung. Das kann z. B. die Leitung einer Flüchtlingsunterkunft oder eine Kirchengemeinde sein. Details sind den beigefügten Formularen zu entnehmen.
Hier finden Sie unser Antragsformular:
Hier finden Sie das Referenzschreiben:
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt zur Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Gütersloh auf unter der Tel.-Nr. 05241/97130 oder per Mail an corinna.nagels(at)buergerstiftung-guetersloh(dot)de
Welche Anliegen sind förderfähig?
Als kurzfristige Hilfe beispielsweise:
Anschaffungen für Unterkünfte der Flüchtlinge und für deren Alltagsleben
Ehrenamtliche Begleitung von Flüchtlingen zur Wahrnehmung ihrer Rechte
(Schul-)Materialien zum Erlernen der deutschen Sprache
Fahrtkosten und Tickets für den öffentlichen Nahverkehr
Als langfristige Hilfe:
Aktivitäten zur Bildung, rechtskonformen Beschäftigung oder Qualifizierung von geflüchteten Menschen
Aktivitäten zur Qualifizierung der in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich Tätigen
Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben in Gütersloh
Aktivitäten zur Vernetzung und Einbindung von Flüchtlingen in ihrer Nachbarschaft
Nicht gefördert werden können Leistungen oder Aktivitäten, auf die Flüchtlinge einen Rechtsanspruch haben oder die Aufgabe des Bundes/Landes sind.