Eine Zustiftung erhöht den Vermögensstock der Bürgerstiftung Gütersloh und ist eine langfristig wirkende Alternative zur Spende. Im Gegensatz zur Spende dürfen Zustiftungen nicht direkt für den Stiftungszweck eingesetzt werden, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen – das Kapital bleibt dadurch dauerhaft erhalten. Durch die Bündelung mehrerer Zustiftungen kann das Kapital gewinnbringender angelegt werden und es wird gleichzeitig die Wirksamkeit der Bürgerstiftung erhöht. Zustiftungen ermöglichen, auch mit kleineren Beträgen Stifter zu werden.
Werden Sie Stifter
Ihnen ist wichtig, dass die Bürgerstiftung Gütersloh flexibel auf die Anforderungen und Probleme der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger reagieren und langfristig Projekte unterstützen kann? Dann helfen Sie mit einer Zustiftung. Eine Zustiftung können Sie ganz einfach leisten, indem Sie eine Zuwendung auf das Konto der Bürgerstiftung tätigen. Wichtig ist, im Betreff zu vermerken, dass es sich bei der Zuwendung um eine Zustiftung handelt.
- Zustifter
Sparkasse Gütersloh (1997): 102.258 Euro
Heinz und Werner Stickling (1997): 204.516 Euro
Hermann Schmidt-Wussow (1998): 51.129 Euro
Stifter, der nicht namentlich genannt werden möchte (1999): 15.339 Euro
Werner Stickling (2005): 60.000 Euro
88 Stifter je 500 Euro anlässlich des Jubiläums (2006/ 2007): 44.000 Euro
Reinhart Müller (2008): 100.000 Euro
Werner Stickling (2015): 81.225 Euro