Eine besondere Form der Zustiftung ist die Errichtung eines Stifterfonds. Das zugestiftete Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung, wird aber innerhalb dessen als Sondervermögen geführt. Der Stifterfonds kann mit einem eigenen Namen und mit einer Zweckbindung geführt werden. Satzung und Zweck werden vertraglich vereinbart. Das Vermögen wird im Sinne der Zustifterin oder des Zustifters durch die Bürgerstiftung verwaltet. Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert.
- Fondsstifter
Friedrich und Ruth Röttger gründeten in Gedenken an ihren im Jahr 1994 verstorbenen Sohn Thorsten Wixforth unter dem Dach der Bürgerstiftung Gütersloh den Thorsten Wixforth Leukämiefonds. Es war Ihnen ein Herzenswunsch, mit den Erträgen insbesondere Projekte zu unterstützen, die der Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation von Leukämie- und anderen Krebserkrankungen zugutekommen. Nach dem Tod der Stifterin Ruth Röttger im Jahr 2020 beträgt das Kapital des von ihr gegründeten Stiftungsfonds 267.335 Euro.
Im Jahr 2007 hatten sich Annelore und Werner Allwermann entschieden, den Allwermann Sozialfonds testamentarisch bei der Bürgerstiftung einzurichten. Nach dem Tod beider Eheleute wurde der Fonds im Jahr 2020 mit einem Kapital in Höhe von 292.000 Euro ausgestattet. Mit den Erträgen wird - dem Wunsch der Eheleute Allwermann entsprechend - die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren - insbesondere auch im Stadtteil Isselhorst - unterstützt.